Allgemeine Geschäfts- und Garantiebedingungen

  • Bei Annahme von Angebote, Lieferungen und Leistungen sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Garantiebedienungen immer gültig.
     
  • Angebotene Leistungen haben eine Gültigkeit von zwei Monaten.
     
  • Angebote sind unverbindlich.
     
  • Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Vorbehalt auf Eigentum muss nicht ausdrücklich angemeldet werden.
     
  • Witterungseinflüsse wie zum Beispiel Schnee, Regen, Frost etc. berechtigen die festgesetzten und vereinbarten Montagetermine zu verschieben.
     
  • Montagen sind durchgehend und ohne Unterbrechung berechnet. Bei Unterbrechungen werden der zusätzliche Zeitaufwand, sowie An-Abfahrten zu angemessenen Sätzen verrechnet.
     
  • Für eine zugängliche Zufahrt, sowie das mögliche Arbeiten ohne Erschwernisse ist bauseits Sorge zu tragen.
     
  • Gerichtsstand ist Graz.
     
  • Bei Zahlungsverzug berechnen wir 9,2% Verzugszinsen über dem Basiszinssatz.
     
  • Haftrücklässe werden erst ab Beträgen von fünfhundert Euro anerkannt.
     
  • Die Firma Aluglasbau KL GmbH ist berechtigt Leistungen an Dritte weiterzugeben.
     
  • Es wird keine Haftung für Folgeschäden übernommen, sowie Schadenersatzansprüche, welche über die Mängelbehebung hinausgehen.
     
  • Es gelten Herstellergarantien zum Zeitpunkt der Lieferung. Diese werden auf Wunsch übermittelt, oder sind auf der Homepage des Herstellers abrufbar.
     
  • Die Inanspruchnahme des Kundendienstes für die Reparatur und Wartung, beinhaltet keinen Anspruch auf Garantie, oder Verlängerung der Garantieansprüche.
     
  • Sollte eine Verlängerung des vereinbarten Garantieanspruches, oder ein Wartungsvertrag gewünscht sein, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsleistung.
     
  • Reklamationen, Gewährleistungsansprüche und sonstige Forderungen sind immer schriftlich anzuzeigen und mit einem realistischen Zeitraum für etwaige Leistungen anzusetzen.
     
  • Voraussetzung für Garantieansprüche sind die Einhaltung der Pflegeplicht und der Garantierichtlinien des Herstellers. Allgemein gilt, dass Elemente mindestens einmal jährlich gewartet werden müssen.
     
  • Für die Pflege, Einhaltung von Wartungsintervallen, sowie die Kontrolle und Instandhaltung ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Ausgeschlossen sind jährlich vereinbarte Wartungsverträge.
     
  • Schadensersatz resultierend aus Garantieansprüchen kann nicht gelten gemacht werden.
     
  • Ausgenommen von der Garantie sind gewöhnliche Abnutzungen von Produkten, spontaner Glasbruch, Fehlgebrauch, witterungsbedingte Abnutzungen, Farbänderungen, Wartungsfugen, unsachgemäßer Umgang, Gewalteinwirkungen etc..

 

Aluglasbau KL GmbH
Wieserstraße 86
8541 Bad Schwanberg
Österreich